Laufende Buchhaltung gem. § 6 Nr. 4 StBerG


  

Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung gem. § 6 Nr. 4 StBerG.


► Organisation Ihrer Belege (sachlich, zeitlich, Plausibilitätsprüfung)

► Kontieren der Belege

► Buchen laufender Geschäftsvorfälle

► Führung der Anlagebuchhaltung

► Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung

► Buchung der Bank und Kassenbelege

► Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen

► Überwachung von Steuerterminen

► Authentifizierte Übermittlung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen

► Rechts- und Steuerberatung über unsere kooperierenden Steuerberater

 

 

 

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