Laufende Buchhaltung gem. § 6 Nr. 4 StBerG
Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung gem. § 6 Nr. 4 StBerG.
► Organisation Ihrer Belege (sachlich, zeitlich, Plausibilitätsprüfung)
► Kontieren der Belege
► Buchen laufender Geschäftsvorfälle
► Führung der Anlagebuchhaltung
► Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
► Buchung der Bank und Kassenbelege
► Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
► Überwachung von Steuerterminen
► Authentifizierte Übermittlung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen
► Rechts- und Steuerberatung über unsere kooperierenden Steuerberater